 | Kärntner
Heizungsgesetz 1998 Alle Kachelöfen
und Kamine werden nach dem Kärntner Heizungsgesetz 1998 (KheizG 1998) und lt.
"ÖNORM" berechnet.
Der Inverkehrbringer für ortsfest
gesetzte Kachelöfen und Küchenherde (Hafnerbetrieb) ist gesetzlich verpflichtet,
dem Konsumenten das Typenschild zu liefern. |
| DER
KACHELOFEN IST EINE UMWELTVERTRÄGLICHE HEIZUNG |
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